Gutachten

Als Fachpsychologin für Rechtspsychologie / Familienrecht (BDP) erstelle ich Gutachten zu psychologischen Aspekten bei Fragen zur Ausgestaltung der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung, bzw. einer drohenden Kindeswohlgefährdung oder Rückführung in den elterlichen Haushalt.

Zunächst wird im Rahmen der Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens immer eine wissenschaftlich fundierte Diagnostik mit Bewertung der erhobenen Daten vorgenommen (Statusdiagnostik).

Darauf aufbauend können anschließend, gemeinsam mit den Eltern bzw. den Bezugspersonen, den Kindern und beteiligten Institutionen tragfähige Rahmenbedingungen für die zukünftige Ausgestaltung der elterlichen Sorge bzw. von Teilaspekten erarbeitet, oder mögliche Umgangs- und Aufenthaltsregelungen oder Rückführungen schrittweise begleitet und erprobt werden (lösungsorientierten Begutachtung).

Ich bearbeite ausschließlich Aufträge zur Gutachtenerstellung von Gerichten, Anfragen zu Parteiengutachten werden nicht angenommen.